Standesamt
Geburt
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Da Telgte über kein Akutkrankenhaus verfügt, können hier nur noch Hausgeburten stattfinden und beurkundet werden. Hierzu wird eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.
Informationen zu erforderlichen Unterlagen sowie Gebühren finden Sie hier.
Heirat
Inmitten des Münsterlandes, zwischen dem Oberzentrum Münster und der Reiterstadt Warendorf, liegt die Wallfahrtsstadt Telgte.
Wir bieten Ihnen insgesamt drei verschiedene Räumlichkeiten an, um Ihren Wunsch wahr werden zu lassen.
Ausführliche Informationen über die Anmeldung einer Eheschließung finden Sie hier.
Bildergalerie
Trauzimmer im Rathaus©Stadt Telgte, Tatjana Greiwe
Kaminzimmer Religio©Stadt Telgte, Tatjana Greiwe
Dorfspeicher Westbevern©Stadt Telgte, Tatjana Greiwe
Dorfspeicher innen©Stadt Telgte, Tatjana Greiwe
Sterbefall
Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Üblicherweise setzt sich das Bestattungsunternehmen, welches von den Angehörigen der verstorbenen Person beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten.
Wird kein Bestattungsunternehmen beauftragt, so ist jede Person, die vom Tode Kenntnis erlangt, anzeigepflichtig.
In der aktuellen Satzung finden Sie sämtliche Informationen hinsichtlich der Benutzung der Friedhöfe, der Friedhofskapellen sowie die Gebührensatzung.
Urkundenanforderung
In unserem Serviceportal haben Sie rund um die Uhr die Möglichkeit, Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden online zu beantragen.
Nutzen Sie dafür unsere Onlinedienstleistung.
Wir senden Ihnen die Urkunden gerne nach dem Eingang der Gebühr per Post zu.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat.
