Denkmalschutz
Denkmäler sind „Sachen“, in der Regel Gebäude, Bildstöcke, Wegekreuze, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Es gibt verschiedene Arten von Denkmälern: Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Naturdenkmäler. Sie sind Zeugnisse, die uns das Leben und die kulturellen Zusammenhänge der Menschen einer vergangenen Zeit aufzeigen. Deshalb sind die noch vorhandenen originalen Bestandteile sehr wichtige Elemente, die geschützt und gepflegt werden müssen, auch wenn sie durch Ergänzungen im Laufe der Zeit ihr eigentliches Gesicht verändert haben.
Jede Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen besitzt per Gesetz den Status einer „Unteren Denkmalbehörde“. Denkmäler sind für die Geschichte, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung. Ob dies der Fall ist, wird in der Regel von Fachleuten geprüft und festgestellt, damit die Objekte unter Denkmalschutz gestellt, gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, Denkmäler in Denkmallisten einzutragen. Erst mit der Eintragung handelt es sich um ein Denkmal und unterliegt dem Denkmalschutzgesetz.
Um das historische Erbe sichtbar zu machen, können eingetragene Baudenkmäler mit der nordrhein-westfälischen Denkmalplakette versehen werden, die für Eigentümer kostenlos bei der Stadt Telgte erhältlich ist.
Eigentümer, die ihr Denkmal instand setzen wollen, müssen sich erst an die Untere Denkmalbehörde wenden. Von dieser bekommen die Eigentümer dann in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine „denkmalrechtliche Erlaubnis“. Erst wenn diese denkmalrechtliche Erlaubnis dem Eigentümer vorliegt, darf er mit den Arbeiten beginnen.
Hier geht es zum Denkmalschutzgesetz.
Bei der Erhaltung und Pflege von Denkmälern entstehen, wie bei allen anderen Gebäuden auch, häufig Kosten. Gerade weil es sich um ein Denkmal handelt, kommen schnell viele Fragen auf, wie z.B.: Muss ich eine bestimmte Farbe für den Anstrich verwenden? Wie muss die Form der Dachziegel sein? Oftmals können diese Kosten dann höher sein.
Eine Art der Förderung ist die Möglichkeit der Steuerabschreibung im Rahmen der Einkommensteuer (§ 40 DSchG NRW). Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Unteren Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband ausgestellt. Die Baumaßnahmen müssen im Einzelnen vor der Ausführung mit den Denkmalbehörden abgestimmt und dann entsprechend ausgeführt werden.
Die steuerliche Bescheinigung kommt nur für solche Baudenkmäler in Betracht, die nach steuerlichen Grundsätzen ein Gebäude oder Teil eines Gebäudes sind. Diese Voraussetzungen liegen z.B. bei Grabkreuzen, Wegekreuzen, Bildstöcken oder Resten einer Stadtmauer nicht vor. (§ 40 SchG NRW).
Das Land hat bedauerlicherweise die Vergabe von Förderungsmitteln deutlich eingeschränkt. Dennoch kann jeder Eigentümer einen Antrag auf Bezuschussung bei der Stadt Telgte stellen. Sollte die Stadt Telgte zukünftig Haushaltsmittel erhalten, werden diese Gelder anteilig auf die beantragten Maßnahmen pro Jahr aufgeteilt, wobei eine Kostenbeteiligung des Eigentümers in jedem Fall erforderlich ist.
Der Kreis Warendorf setzt sich mit einer „Rettungsaktion Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Warendorf“ für den Erhalt der unter Schutz gestellten Denkmäler für Privateigentümer ein. Grundsätzlich ist eine Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Warendorf möglich, wenn das Objekt Privateigentum ist und unter Denkmalschutz steht. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl aller eingereichten Anträge. Eine Kostenbeteiligung des Eigentümers ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich.
Das Westfälische Amt für Denkmalpflege kann Mittel für besondere denkmalpflegerische Maßnahmen bereitstellen. Dabei handelt es sich um eine Anteilförderung. Es können nur Mehrkosten bezuschusst werden, die durch Auflagen der Denkmalbehörden entstehen.
Aus dem Denkmalschutzgesetz lassen sich allerdings grundsätzlich keine rechtlichen Ansprüche der Privateigentümer der unter Schutz gestellten Denkmäler auf Fördermittel bzw. Zuschüsse herleiten. Die Bewilligungsbehörden entscheiden im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
Hinweis:
Das Land NRW informiert mit der Broschüre „Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer“ umfassend über die Möglichkeiten. Diese Broschüre ist bei der Stadt Telgte kostenlos erhältlich. Hier finden Sie diese und weiterführende Informationen online.
Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter dem Titel „Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen – Gesetz, Organisation, Verfahren“ eine umfangreiche allgemeine Broschüre herausgegeben.
Zu dem Aufgabengebiet der Unteren Denkmalbehörde gehört auch das Führen einer Denkmalliste, in der die unter Denkmalschutz stehenden Objekte in Telgte verzeichnet sind.
Aktuell sind bei der Stadt Telgte 316 Denkmäler zu verzeichnen.
Einige wenige sind hier aufgelistet:
Marienlinde, Wegzweigung Winkhausstraße/Am Münstertor
Kornbrennereimuseum, Steinstraße 9
Ehemaliges Rathaus, Markt 1
Heimathaus, Herrenstraße
Pfarr- und Propsteikirche, Kardinal-von-Galen-Platz
Nepomukfigur an der Emsbrücke, Baßfeld
Bildstock am Emstor, Baßfeld
Wegekapelle, Am Rochus-Hospital
Statue Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen, Münsterstraße
Für alle Interessierten:
Die Denkmalliste kann bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Telgte in anonymisierter Form eingesehen werden.