Ihre Beauftragte
© Stadt Telgte, Simone Thieringer
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So lautet der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes seit 1949. Aber wie sieht die Wirklichkeit im 21. Jahrhundert aus?
Frauen sind in vielen Lebensbereichen weiterhin benachteiligt. Erfasst wird diese Benachteiligung durch den Begriff
Geschlechterungleichheit
„Gender Gap“.
Frauen verdienen weniger als Männer
"Gender Pay Gap".
Sie erhalten durchschnittlich fast 50% weniger Rente als Männer
"Gender Pension Gap".
Sie leisten mehr unbezahlte Sorgearbeit
"Gender Care Gap",
oder erfahren weniger Berücksichtigung in Datenerhebungen
"Gender Data Gap",
was z.B. zur Folge hat, dass medizinische Diagnosen für Frauen auf der Basis von männlichen Daten bestimmt werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen im Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) verankerten Auftrag. Neben den internen Aufgaben in der Verwaltung ist sie auch Anlaufstelle für die Telgter Bürgerschaft und ihre Interessensvertreterin.
Gleichstellung ist nicht nur ein Thema für Frauen, auch viele Männer werden aufgrund obsoleter, traditioneller Sichtweisen und Strukturen diskriminiert. Männer in den Erziehungs- und Pflegeberufen, also Männer in Care-Arbeit. Väter, die ihre Vaterrolle einfordern und Visionen einer neuen Vaterrolle leben. Männer, die rechtmäßig ihre Elternzeit beantragen sowie Männer, die erkennen, dass eine feministische Perspektive auf die Welt die Welt bereichert.
„Nur gemeinsam können wir eine gleichgestellte und glückliche Gesellschaft schaffen“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Telgte, Dr. Stefanie Reitzig.
Aufgabenbereiche:
Informationen zu ihren Aufgabenbereichen, Dokumente und Links finden Sie in unserem Serviceportal:
Gleichstellungsplan 2024 - 2028 incl. Anlagen
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.
