Parteien
Gem. § 40 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
In der Stadt Telgte sind die nachstehenden Parteien kommunalpolitisch tätig und im Rat der Stadt Telgte vertreten:
Weitere Informationen zur Kommunalpolitik erhalten Sie im Ratsinformationssystem (Bürgerinfoportal).
