Erneuerbare Energien
Strategische Steuerung des Ausbaus von Photovoltaik und Windenergie
Die Stadt Telgte verfolgt im Rahmen ihrer Klimaschutzstrategie das Ziel, bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist der konsequente und verantwortungsvolle Ausbau erneuerbarer Energien. Neben der Windenergie stellt die Nutzung der solaren Strahlungsenergie gegenwärtig eine wichtige Säule der erneuerbaren Energiegewinnung dar. Ziel ist es, sowohl den ökologischen Anforderungen als auch den Belangen der örtlichen Bevölkerung gerecht zu werden.
Grundsätzlich gilt Dachflächen und bereits versiegelte Flächen vorrangig für solare Stromerzeugung zu nutzen und dennoch ist das Potenzial der Freiflächen-Photovoltaik zur Erreichung der Klimaschutzziele und die Abdeckung des Strombedarf hervorzuheben. Wie auch bei Windenergieanlagen ist der Eingriff in das Landschaftsbild hoch und die Kommunalverwaltung ist dem politischen Wunsch nach Steuerungsmöglichkeiten nachgekommen.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Steuerung durch Potenzialanalyse und Leitlinien
Mit dem Beschluss über das städtebauliche Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FF) im Juli 2025 hat die Stadt Telgte einen bedeutenden Schritt zur strategischen Steuerung des Ausbaus der Solarenergie auf der Freifläche unternommen. Grundlage dieses Konzepts ist eine umfassende Potenzialanalyse, welche möglichst geeignete und raumverträgliche Flächen im gesamten Stadtgebiet identifiziert, um Nutzungskonflikte vorzubeugen und schutzwürdige Belange frühzeitig zu berücksichtigen. Dabei liegt der Fokus auf vorbelasteten Arealen entlang bestehender Verkehrsachsen.
Die Potenzialanalyse ergab eine theoretische Fläche von rund 600 Hektar, was einer installierbaren Leistung von ca. 500 Megawatt peak entspricht. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass nicht die vollständige Ausschöpfung dieser Potenziale angestrebt wird. Vielmehr liegt das Hauptaugenmerk weiterhin auf der Nutzung von Dachflächen.
Im Rahmen der Potenzialanalyse wurden viele verschiedene Belange zusammengeführt, dennoch handelt es sich weder um eine abschließende Beurteilung der planungsrechtlichen Zulassungsfähigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an diesen Standorten noch um eine abschließende Abwägung der relevanten öffentlichen und privaten Belange. Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlage ist durch eine vertiefende Prüfung im Rahmen von Bauleitplanverfahren und unter Beteiligung von Träger öffentlicher Belange weiter zu konkretisieren.
Neben einer geeigneten Standortwahl ist die Gestaltung der PV-FF-Anlagen und die Einbindung von lokalen Akteuren von zentraler Bedeutung für die Realisierung und den verträglichen Ausbau von Photovoltaik auf Freiflächen. Hierfür wurden sechs Leitlinien formuliert, die sich an den Vorhabenträger richten, und Mindeststandards festgelegt, unter welchen Voraussetzungen PV-FF-Anlagen im Stadtgebiet errichtet werden sollen:
Leitlinie 1: Priorität von privilegierten Flächen und EEG-Flächen
Leitlinie 2: Naturschutzfachliche Optimierung von PV-FF-Anlagen
Leitlinie 3: Beteiligung der Öffentlichkeit und Nachbarschaft am Planverfahren
Leitlinie 4: (finanzielle) Beteiligung der Kommune, der Einwohner*innen, der Telgter Bürgerenergie
Leitlinie 5: Unterstützung von Agri-PV
Leitlinie 6: Rückbauverpflichtung nach dauerhafter Betriebseinstellung der PV-FFA
- PV_FF Konzept_Bericht 27.05.2025
- PV-FF-Konzept_Leitlinien 08.07.2025
- Kreis Warendorf: Konzept zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen/ Solarparks und Naturschutz im Kreis Warendorf
Windenergienutzung: Leitlinien
Folgende Leitlinien wurden für den Ausbau von Windenergie im Stadtgebiet beschlossen:
Zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele unterstreicht der Rat der Stadt Telgte seine Absicht, unter den hier näher definierten Rahmenbedingungen den weiteren Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet zu unterstützen und voranzutreiben. In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umland am 15.03.2022 wurden dazu mit der Sitzungsvorlage 6 2022/034 folgende Ziele für den Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet beschlossen:
a) Die Steuerung der Projekte und die finanzielle Wertschöpfung sowie die gewonnene Energieleistung aus der Windenergie sollen möglichst vor Ort bleiben. Örtliche Akteure, wie beispielsweise die Stadtwerke, die Telgter Bürgerenergie wie auch Firmen und Privatpersonen, sollen dabei eine Rolle spielen. Die Umsetzung von Projekten, die ausschließlich von ortsfremden Projektträgern umgesetzt werden, wird abgelehnt.
b) Schaffung einer größtmöglichen Akzeptanz in den Nachbarschaften und Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens. Dabei ist insbesondere die konkrete Einbindung, Mitsprache und die wirtschaftliche Partizipation der betroffenen Nachbarschaften ein Kernelement.
Zur Erreichung dieser Ziele wird die Stadtverwaltung beauftragt, parallel zu dem förmlichen Aufhebungsverfahren einen projektbegleitenden, intensiven Steuerungs- und Dialogprozess mit den relevanten Flächeneigentümern/innen und Anwohnern/innen zu initiieren.
Dies schließt ausdrücklich nach Prüfung und Würdigung jedes Einzelstandortes für Windkraftanlagen auch die Schaffung von Baurecht durch Bauleitplanung nach dem Inkrafttreten des geänderten Regionalplans Münsterland ein, damit Vorhabenträger*innen und Eigentümer*innen eine größere Planungs- und Finanzierungssicherheit bekommen. Mit der*m Vorhabenträger*in ist ggf. ein Kostenübernahmevertrag zu schließen.
Ausblick
Mit der Fortschreibung der Klimastrategie sowie der beschlossenen Leitlinien zum Ausbau der erneuerbaren Energien verfolgt die Stadt Telgte einen integrierten, ökologisch ausgewogenen und transparenten Ansatz. Darüber hinaus gibt es verschiede Projekte im Erneuerbaren Energien Bereich, unter aktiver Mitwirkung des regionalen Energieversorgers sowie der politischen Gremien umgesetzt werden. Telgte ist Teil des European Energy Award Netzwerkes und das Energieteam konnte darüber einige Projekte Anstoßen.
Der European Energy Award (EEA) ist eine Auszeichnung, die Kommunen und Regionen in Europa für herausragende Leistungen und ihr Engagement im Bereich der Energieeffizienz und des Klimaschutzes würdigt.
Seit seiner Einführung im Jahr 2005 hat sich der EEA zu einem wichtigen Instrument entwickelt, um lokale und regionale Behörden bei der Umsetzung nachhaltiger Energiemaßnahmen zu unterstützen. Durch die Teilnahme am EEA-Prozess können Städte und Gemeinden nicht nur ihre Fortschritte in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien messen, sondern auch von Best Practices anderer Kommunen lernen und sich einem europaweiten Netzwerk anschließen, das den Austausch von Wissen und Erfahrungen fördert. Der EEA spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene und trägt zur Verwirklichung der Klimaziele Europas bei.
Das Verfahren qualifiziert und zertifiziert erfolgreiche Kommunen in zwei Stufen durch ein verpflichtendes externes Audit jeweils am Ende einer vierjährigen Förderperiode:
- Stufe (mind. 50 % Zielerreichung): eea-Partner mit Auszeichnung
- Stufe (mind. 75 % Zielerreichung): eea-Partner mit Auszeichnung Gold
Mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland wohnen in Klimaschutzkommunen. 267 Städte und Gemeinden sowie 58 Kreise bzw. Landkreise nehmen derzeit am European Energy Award teil und sorgen für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz.
Die Stadt Telgte wurde 2014, 2019 und 2022 mit dem European Energie Award Gold ausgezeichnet. Seit 2014 ist die Zielerreichung von 77,7 % (2014) über 81,1 % (2018) auf 84 % (2022) angestiegen. Zuletzt wurde ein energiepolitisches Arbeitsprogramm mit einzelnen Maßnahmen entwickelt, um 2026 am Rezertifizierungsprozess teilzunehmen.
Eine Übersicht über die teilnehmenden Kommunen in Deutschland ist auf der EEA-Website zu finden.
