Briefwahl
Sofern Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, persönlich Ihre Stimme in Ihrem Wahlraum abzugeben, können Sie durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein mit weiteren Briefwahlunterlagen. Ein Wahlschein kann auf Antrag erteilt werden.
Ein Antrag kann schriftlich oder mündlich im Wahlamt gestellt werden. Fernmündlich, also telefonisch, geht es leider nicht.
Der Antrag kann auch per E-Mail oder während der festgelegten Zeiten online gestellt werden. Für nähere Informationen folgen Sie bitte den Links.