Der Verzicht auf Biozide hat sich bewährt und entspricht dem Ziel eines verantwortungsvollen und ökologisch verträglichen Handelns.
Biozide wirken nicht nur gegen den Eichenprozessionsspinner, sondern können auch z.B. andere Insektenarten beeinträchtigen. Dadurch kann das ökologische Gleichgewicht gestört werden. Gerade Eichen sind ein besonders artenreicher Lebensraum. Bis zu 2.000 verschiedene Arten können auf einem einzelnen Baum leben.
Der Eichenprozessionsspinner gehört zur heimischen Tierwelt. Im Laufe seines Lebens entwickelt er sich vom Ei über mehrere Raupenstadien bis hin zum Nachtfalter. Ab dem dritten Raupenstadium bilden die Tiere Brennhaare aus, die bei Kontakt oder durch Verwehung allergische Reaktionen auslösen können. Dabei reagieren nicht alle Menschen gleichermaßen empfindlich. Daher gilt: Vorsicht ist wichtig – Panik jedoch nicht erforderlich.
Maßnahmen der Stadt
Förderung natürlicher Fressfeinde
Meisen gelten als natürliche Fressfeinde der Raupen. Deshalb bleiben die bereits installierten Nistkästen weiterhin im Einsatz. Zusätzlich können auch im privaten Bereich Nisthilfen angebracht werden, um natürliche Gegenspieler zu fördern. Entsprechende Anleitungen stellen Naturschutzverbände online zur Verfügung.
Mechanische Entfernung in wichtigen Bereichen
Raupen und Gespinstnester werden bei Bedarf von einer Fachfirma mit speziellen Geräten abgesaugt und fachgerecht entsorgt. Diese Maßnahme erfolgt jedoch gezielt und vorrangig nur dort, wo ein erhöhtes Risiko besteht.
Beim Auftreten des Eichenprozessionsspinners gilt folgendes Vorgehen:
Bürger*innen können Fundstellen per Mail (unter: kristine.herkstroeter@telgte.de) bekannt geben. Telefonische Hinweise sollten die Ausnahme bleiben.
Die Entfernung von Nestern erfolgt ausschließlich an besonders wichtigen und stark genutzten Bereichen.
Die Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners auf/ an städtischen Bäumen wird entsprechend folgender Priorisierung vorgenommen:
Priorität 1:
Bereiche mit einem hohen Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern (Schulhöfe, Kitas, Spielplätze, Freibad)
Maßnahme: Entfernen der Nester, Aufstellen von Hinweisschildern
Priorität 2:
Bereiche, in denen mit Fußgängern und Radfahrern zu rechnen ist (Dümmertparkanlage, Emsauenweg, Milter Weg)
Maßnahme: Hinweise durch Aufstellen von Hinweisschildern, Entfernen der Nester erst dann, wenn durch die Entfernung der Nester aus Priorität 1 noch Kapazitäten bestehen
Priorität 3:
Bereichen mit gelegentlichem Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Diese Bereiche und Wege werden nicht von vielen Personen genutzt.
Maßnahme: Hinweise durch Aufstellen von Hinweisschildern
Bitte beachten Sie: Für die Entfernung von Nestern in Bäumen privater Gärten steht der Eigentümer selber in der Verantwortung. Bei der Entscheidung für eine Entfernung, sollte diese allerdings durch eine Fachfirma erfolgen.