Bürgerbüro
Fischereischeine
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Melanie Stein | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Silke Ledderer | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Babette Mietke | 02504 13218 | ![]() |
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Frau Annette Wüllner | 02504 13224 | ![]() |
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Frau Julia Kröker | 02504 13243 | ![]() |
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Frau Anna Militz | 02504 13242 | ![]() |
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Personen, die die Angelfischerei ausüben wollen, müssen einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzungen:
Wer das 14. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Telgte hat, kann den Fischereischein beim Bürgeramt der Stadt Telgte beantragen, wenn
- ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt.
- Jahresfischereischeine für 3 aufeinander folgende Jahre vorliegen.
- Jugendliche im Alter von 10 - 16 Jahren ohne Fischereiprüfung nur in Begleitung einer Person mit Fischereiprüfung. (Antrag bedarf der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ausstellung des Fischereischeines wird ein neues Lichtbild (35 mm x 45 mm, Hochformat) benötigt.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass mit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt:
Jahresfischereischein 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
Jugendfischereischein, 1 Jahr 8,00 Euro
Tipp:
Die im Bürgerbüro anfallenden Gebühren können Sie per EC-Kartenzahlung entrichten.