Bürgerbüro
Fundsachen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Melanie Stein | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Silke Ledderer | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Babette Mietke | 02504 13218 | ![]() |
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Frau Annette Wüllner | 02504 13224 | ![]() |
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Frau Julia Kröker | 02504 13243 | ![]() |
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Frau Anna Militz | 02504 13242 | ![]() |
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Beim Bürgerbüro der Stadt Telgte werden jährlich eine Vielzahl von Fundgegenständen wie Fahrräder, Schmuck, Uhren, Bargeld etc. abgegeben bzw. gemeldet. Das Bürgerbüro ist für den Bereich der Stadt Telgte und den Ortsteil Westbevern/Westbevern-Vadrup zuständig. Welche Fundsachen zurzeit von der Stadt Telgte verwaltet werden, kann hier eingesehen werden.
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der First steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500,00 Euro. Bei dem Mehrwert und bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.
Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefunden Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Telgte benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der First steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.
Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500,00 Euro. Bei dem Mehrwert und bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Fahrräder
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für das Verwahren einer Fundsache beträgt bei einem
Fundsachenwert von Fundsachenwert von Fundsachenwert von je weitere angefangene |
26,00 Euro – 150,00 Euro 151,00 Euro – 500,00 Euro über 500,00 Euro 500 Euro |
= 10,00 Euro = 15,00 Euro = 20,00 Euro = 20,00 Euro |
Außerdem fällt für jede Verwahrung sperriger Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen u. Ä.) ein Zuschlag in Höhe von 15,00 Euro an.
Tipp:
Die im Bürgerbüro anfallenden Gebühren können Sie per EC-Kartenzahlung entrichten.