Reisepass (ePass)
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Melanie Stein | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Silke Ledderer | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Babette Mietke | 02504 13218 | ![]() |
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Frau Annette Wüllner | 02504 13224 | ![]() |
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Frau Julia Kröker | 02504 13243 | ![]() |
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Frau Anna Militz | 02504 13242 | ![]() |
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Die Beantragung eines Reisepasses (ePass) ist keine Pflicht. Zur Einreise in bestimmte Länder kann es allerdings erforderlich sein, einen Reisepass vorlegen zu müssen.
Beantragung und Gültigkeitsdauer:
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Bei der Beantragung eines ePasses für Minderjährige muss eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorgelegt werden. Vordrucke sind im Bürgerbüro erhältlich.
Der ePass ist für 10 Jahre gültig. Personen, die bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen Pass mit 6-jähriger Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer:
Der ePass wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach der dortigen Auslastung circa drei Wochen, wobei die Stadt Telgte hierauf keinen Einfluss nehmen kann.
Abholung:
Liegt der neue ePass vor, erhalten Sie eine Benachrichtigungskarte. Nach Vorlage dieser Karte und des alten Passes wird Ihnen der neue ePass ausgehändigt. Bei Abholung des ePasses durch einen Dritten ist eine Vollmacht vorzulegen. Nach entsprechender Entwertung kann Ihnen dieser auf Wunsch wieder überlassen werden.
Passverlust:
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Bringen Sie in diesem Fall Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Expresspass:
Der Expresspass kann beantragt werden, wenn die Ausstellung eines ePasses nicht rechtzeitig möglich ist. Er steht Ihnen dann innerhalb von 72 Stunden (drei Werktagen) zur Verfügung.
Zusätzliche Gebühr: 32,00 €
Vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines ePasses oder Expresspasses nicht rechtzeitig möglich ist. Gleichzeitig sollten Sie den ePass mit beantragen. Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig.
48-Seiten-Pass:
Für Vielflieger gibt es die Möglichkeit einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen zu beantragen!
Zusätzliche Gebühr: 22,00 €
Für die Beantragung des Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:
- Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
- Kinderreisepass oder
- Personalausweis
Bei Verlust der Ausweisdokumente ist der Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch bzw. Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen. - Ein aktuelles biometriefähiges Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bezüglich des Lichtbildes sind die unter www.bundesdruckerei.de enthaltenen Anforderungen zu beachten.
- Der notwendige Antrag wird im Bürgerbüro ausgefüllt. Dieser muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Die Fingerabdrücke werden mit Hilfe von Scannern digital aufgenommen. Insofern können Sie sich nicht vertreten lassen
Die Gebühr für den Reisepass beträgt 60,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 37,50 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Ein vorläufiger Reisepass kostet 26,00 Euro (wird nur in Einzelfällen unter Nachweis der Dringlichkeit ausgestellt).
Zuschläge:
Für die Beantragung eines 48-Seiten-Passes: normale Reisepassgebühr + 22,00 Euro.
Für die Beantragung eines Expresspasses: normale Reisepassgebühr + 32,00 Euro.
Tipp:
Die im Bürgerbüro anfallenden Gebühren können Sie per EC-Kartenzahlung entrichten.
Formulare | |
Vollmacht Sorgeberechtigte |
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