Führungszeugnis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Melanie Stein | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Silke Ledderer | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Babette Mietke | 02504 13218 | ![]() |
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Frau Annette Wüllner | 02504 13224 | ![]() |
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Frau Julia Kröker | 02504 13243 | ![]() |
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Frau Anna Militz | 02504 13242 | ![]() |
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Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Führungszeugnis für private Zwecke
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- erweitertes Führungszeugnis (Nachweis erforderlich)
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei dem Bürgerbüro stellen, bei welchem Sie mit einer Wohnung registriert sind.
Der Antrag ist persönlich zu stellen Eine schriftliche Antragstellung ist nur mit beglaubigter Unterschrift möglich. Eine Vertretung bei der Beantragung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich nicht möglich.
Alternativ können Sie ein Führungszeugnis auch direkt im Internet über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen, sofern Sie den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat oder den elektronischen Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion besitzen.
Nach der Beantragung dauert es in der Regel circa ein bis zwei Wochen bis das Führungszeugnis Ihnen oder der anfordernden Behörde zugestellt wird.
Ab dem 18.02.2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Einen entsprechenden Informationsflyer des Bundesamtes für Justiz können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Bei der Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde sind die Anschrift dieser Behörde und der Verwendungszweck anzugeben.
Bei der Antragstellung für ein erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle hierüber vorzulegen.
Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit) ist eine Befreiung von der Gebühr möglich.
Tipp:
Die im Bürgerbüro anfallenden Gebühren können Sie per EC-Kartenzahlung entrichten.