Wohnungswesen
Wohngeld
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Mechthild Albermann | 02504 13230 | ![]() |
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Frau Nadine Ascheberg | 02504 13270 | ![]() |
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Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum gezahlt.
Es steht ein landesweiter Wohngeldproberechner für den Bürger beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW zur Verfügung.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die Antragsformulare sind in der Wohngeldstelle erhältlich.
Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung:
wohngeld-mietzuschuss.nrw.de
wohngeld-lastenzuschuss.nrw.de
wohngeld-unterhalt.nrw.de
wohngeld-untervermietung.nrw.de
wohngeld-kapitaldienst.nrw.de