Personalausweis
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Frau Melanie Stein | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Silke Ledderer | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Babette Mietke | 02504 13218 | ![]() |
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Frau Annette Wüllner | 02504 13224 | ![]() |
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Frau Julia Kröker | 02504 13243 | ![]() |
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Frau Anna Militz | 02504 13242 | ![]() |
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Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation auch im Internet.
Detaillierte Informationen zum neuen Personalausweis, zu Kartenlesegeräten und zu Anwendungen für die online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de. Die Möglichkeit zum Herunterladen der AusweisApp, ausführliche Informationen rund um die Software sowie Kontaktdaten für den Benutzer-Support finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de.
Kurzinformation:
Ausweispflicht:
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Antragstellung:
Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Bitte bringen Sie bei der Antragstellung die u.a. Unterlagen mit (s. Abschnitt „Welche Unterlagen werden benötigt“).
Antragstellung bei Personen unter 16 Jahre:
Bei der Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren muss der Antrag im Beisein des Minderjährigen durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Pass des anderen Personensorgeberchtigten vorgelegt werden. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie am Ende der Information. Ggf. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen.
Hinweise zum Lichtbild:
Bei der Beantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Weitere Informationen zum Lichtbild und anschauliche Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.
Fingerabdrücke:
Bei der Antragstellung können Sie sich entscheiden, ob Sie auf freiwilliger Basis Fingerabdrücke abgeben möchten. Der freiwillige Fingerabdruck und das Lichtbild werden biometrisch auf dem Chip, der im Ausweis integriert ist, gespeichert. Dadruch wird der Personalausweis sicherer, schützt Ihre Identität und macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis missbräuchlich zu verwenden.
Gültigkeitsdauer:
Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Personen, die bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen Ausweis mit 6-jähriger Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer:
Der Personalausweis wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa drei Wochen.
Abholung:
Sie erhalten ein Schreiben der Bundesdruckerei Berlin, in welchem Ihnen die Transport-PIN, PUK und das Sperrkennwort zur Nutzung der neuen eID-Funktion des Personalausweises mitgeteilt wird. Ein paar Tage nach Erhalt dieses Schreibens liegt der Ausweis für Sie im Bürgerbüro bereit. Bei der Abholung des Personalausweises können Sie direkt im Bürgerbüro diese Transport-PIN in Ihre individuelle PIN ändern.
Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt den alten Ausweis wieder mit, damit dieser entwertet werden kann. Auf Wunsch kann dieser als Andenken behalten werden. Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis besitzen, müssen Sie diesen beim Abholen des neuen Ausweises abgeben.
Wenn Sie sich durch eine Person vertreten lassen, ist eine schriftliche Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefs und eine Vollmacht zur Aushändigung des Ausweises erforderlich. Der/Die Bevollmächtigte muss sich hierzu mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen. Eine Mustervollmacht finden Sie am Ende der Informationen.
Ausweisverlust:
Haben Sie Ihren Ausweis verloren oder ist Ihnen dieser gestohlen worden, zeigen Sie dieses bitte unverzüglich im Bürgerbüro an. Bei Ausweisen bei denen die eID-Funktion eingeschaltet ist wird diese dann gesperrt! Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie sich auch telefonisch unter Angabe Ihres Sperrkennwortes bei folgender Sperrhotline melden: Tel: 116 116. Zusätzlich ist es aber dennoch erforderlich den Verlust des Ausweises dem Bürgerbüro schriftlich oder persönlich mitzuteilen!
Vorläufiger Personalausweis:
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen verläufigen Personlausweis. Dieser Ausweis ist für die Dauer von höchstens drei Monaten gültig.
Vergessen Sie bitte nicht ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie die Gebühr.
Bei einer erstmaligen Beantragung oder einem Verlust des bisherigen Ausweises bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit. Falls vorhanden bringen Sie bitte auch Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit. Alternativ können Sie bei einem verlorenen Ausweis auch Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heiratsurkunde vorlegen.
Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 28,80 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Ein vorläufiger Ausweis kostet 10,00 Euro.
Das nachträgliche Einschalten der eID-Funktion kostet 6,00 Euro.
Tipp:
Die im Bürgerbüro anfallenden Gebühren können Sie per EC-Kartenzahlung entrichten.
Formulare | |
Vollmacht Ausweisabholung |
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Vollmacht Sorgeberechtigte |
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