Bürgerbüro
Abmeldung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Melanie Stein | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Silke Ledderer | 02504 13244 | ![]() |
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Frau Babette Mietke | 02504 13218 | ![]() |
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Frau Annette Wüllner | 02504 13224 | ![]() |
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Frau Julia Kröker | 02504 13243 | ![]() |
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Frau Anna Militz | 02504 13242 | ![]() |
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Eine Abmeldung in Telgte ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Den Vordruck erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Telgte.
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Telgte. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Hinweis: Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nur noch am Hauptwohnsitz möglich.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Bundesmeldegesetz (ab 01.11.2015).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohnungsgeberbescheinigung
bei Minderjährigen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
Für die Abmeldung benötigen Sie den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde".
Bürgerbüro
Baßfeld 4 - 6
48291 Telgte
Den Vordruck erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Telgte. Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden an:
Stadt Telgte
Bürgerbüro
Baßfeld 4 - 6
48291 Telgte