Finanzen
Haushaltsausführung
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Frau Claudia Kunze | 02504 13273 | ![]() |
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Jahresabschluss
Gemäß §§ 95 ff. Gemeindeordnung NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss der Stadt Telgte für das Jahr 2016 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Telgte am 19.10.2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss besteht aus
- der Ergebnisrechung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz,
- dem Anhang und
- dem Lagebericht.
Der Jahresabschluss der Stadt Telgte für das Jahr 2016 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Telgte am 19.10.2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.