Politik
Gem. § 40 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat wird von der Bürgerschaft für die Dauer von fünf Jahren und der Bürgermeister für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
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In der Stadt Telgte sind die nachstehenden Parteien kommunalpolitisch tätig und im Rat der Stadt Telgte vertreten:
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