Gleichstellungsarbeit
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern mit.
Ihre Aufgaben in der Stadt Telgte
Mitwirkung bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben z. B.
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Unterstützung von Frauen beim Wiedereinstieg in den Beruf
- Unterstützung von örtlichen Frauen- und Mädcheninitiativen
- Förderung von Frauenkultur ...
Ihre Aufgaben innerhalb der Verwaltung
- Unterstützung der Dienststelle bei der Ausführung des Landesgleichstellungs-gesetzes NRW
- Mitwirkung bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen
- Mitwirkung bei der Aufstellung und Umsetzung des Frauenförderplanes
- Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung
Sie ist von fachlichen Weisungen frei und hat ein Widerspruchsrecht.
Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wenn Sie Informationen, Auskünfte oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen, Kontakte zu Frauengruppen und -verbänden suchen, Anregungen und Vorschläge machen wollen, wie die Gleichstellung von Frau und Mann in Telgte verbessert werden kann, stehe ich Ihnen telefonisch oder persönlich gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Rechtliche Grundlagen
Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes regelt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Ergänzend hierzu dient das Landesgleichstellungsgesetz NRW auf der Landesebene und § 5 Gemeindeordnung NRW auf der Kommunalebene der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.