Geburt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Da Telgte kein Akutkrankenhaus mehr besitzt, können hier nur noch Hausgeburten stattfinden. Wenn hier eine Geburt eintritt, wird zur Beurkundung der Geburt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.
Näheres zu den erforderlichen Unterlagen/Gebühren erfahren Sie hier.
