Biomüll
Entsprechend den satzungsrechtlichen Vorgaben besteht die Möglichkeit, dass Eigentümer ihre Bioabfälle selbst verwerten, soweit eine ordnungsgemäße und schadlose Eigenverwertung auf dem Grundstück möglich ist. Um die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und schadlosen Eigenverwertung überprüfen zu können, muss vorab ein entsprechender Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne gestellt werden.
Biomüll sind alle organischen Stoffe, die im Haushalt anfallen. Die Entsorgung dieser Abfälle erfolgt über die Biotonne. Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt Telgte liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen. Dies gilt grundsätzlich auch für das Bioabfallgefäß.
In die Biotonne gehören zum Beispiel:
- alle Obst- und Gemüsereste (auch Zitrusfrüchte, Bananen- und Nussschalen)
- Brot- und Gebäckreste
- Kaffee- und Teesatz
- Eierschalen
- gekochte Essensreste
- Fleisch- und Fischabfälle (in Papier eingewickelt)
- Balkonpflanzen, Blumensträuße ohne Draht
- Laub, Rasen- und Strauchschnitt
- sowie Reste von Milchprodukten
Nicht in die Biotonne gehören alle nicht kompostierbaren Stoffe wie zum Beispiel:
- Zigarettenkippen und –asche
- Kohle- und Holzasche
- Staubsaugerbeutel und Kehricht
- Kunststoff- oder Mülltüten
- Einmalwindeln und Hygieneartikel
- Keramik- und Porzellanscherben
- behandeltes Holz
- farbiges, bedrucktes und beschichtetes Hochglanzpapier
Ist eine Befreiung von der Biotonne bei Eigenkompostierung möglich?
Ja!
Entsprechend den satzungsrechtlichen Vorgaben besteht die Möglichkeit, dass Eigentümer ihre Bioabfälle selbst verwerten, soweit eine ordnungsgemäße und schadlose Eigenverwertung auf dem Grundstück möglich ist. Um die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und schadlosen Eigenverwertung überprüfen zu können, muss vorab ein entsprechender Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne gestellt werden.
Hierbei ist zu bedenken, dass die Eigenkompostierung keine entweder/oder- Entscheidung sein muss. In vielen Fällen ist die Nutzung der Biotonne z.B. für „kritische“ Abfälle (Speiseabfälle, größere Mengen an Rasenschnitt oder Wildkräutern etc.) und die zusätzliche Eigenkompostierung eine gute Lösung. Fällt nicht viel Abfall an, ist die kostengünstige gemeinsame Nutzung der Biotonne mit den Nachbarn in jedem Fall zu empfehlen. Ebenfalls ist die Nutzung eines Bioabfallgefäßes mit einem geringeren Volumen möglich.
Entscheidend für die fachgerechte Kompostierung ist die Grundstücksgröße. Hier spielt die nutzbare Gartenfläche eine bedeutende Rolle, da der erzeugte Kompost auf dem Grundstück sinnvoll und fachgerecht verwertet werden muss. Von einer sinnvollen Verwertung ist dann auszugehen, wenn für die Ausbringung des Kompostes ca. 25 qm intensiv genutztes Gartenland pro Person, jedoch eine Mindestfläche von 100 qm zur Verfügung stehen. Rasenflächen können hier nicht berücksichtigt werden!
Wird die Eigenkompostierung als Alternative zur Biotonne gewählt, muss gewährleistet werden, dass alle anfallenden kompostierbaren Abfälle kompostiert werden. Für eine fachgerechte Kompostierung ist die Mischung verschiedener strukturarmer (Küchenabfälle, Rasenschnitt, Laub) und strukturreicher (Äste, Heckenschnitt, Stauden) Abfälle unverzichtbar. Eine Kompostierung mit größeren Mengen einseitigen strukturarmen Materials kann aufgrund der fehlenden Durchlüftung zur Geruchsbildung führen. Gerade bei Grundstücken mit hohem Anfall an Rasenschnitt oder Küchenabfällen ist daher die Eigenkompostierung schwierig. Hier bietet sich die zusätzliche Anschaffung einer Biotonne oder die gemeinsame Nutzung mit dem Nachbarn an. Das gleiche gilt, wenn in einem Haushalt der Anteil der Speiseabfälle relativ hoch ist, da sich Speiseabfälle nur begrenzt und in kleinsten Mengen für die Eigenkompostierung eignen.
Es muss ebenfalls bedacht werden, dass alle auf dem Grundstück wohnenden Personen sich an der Eigenkompostierung beteiligen müssen. Bitte besprechen Sie daher das Vorhaben mit den Mitbewohnern, damit eventuelle Unstimmigkeiten im Vorfeld geklärt werden. Sollte sich eine Person nicht an eine ordnungsgemäße und schadlose Eigenkompostierung halten, muss ein Bioabfallgefäß vorgehalten werden, bzw. alternativ eine gemeinsame Nutzung der Biotonne mit einem Nachbarn durchgeführt werden.