Förderung
Bei der Erhaltung und Pflege von Denkmälern entstehen, wie bei allen anderen Gebäuden auch, häufig Kosten. Gerade weil es sich um ein Denkmal handelt, kommen schnell viele Fragen auf, wie z.B.: Muss ich eine bestimmte Farbe für den Anstrich verwenden? Wie muss die Form der Dachziegel sein? Oftmals können diese Kosten dann höher sein.
Eine Art der Förderung ist die Möglichkeit der Steuerabschreibung im Rahmen der Einkommensteuer (§ 40 DSchG NRW). Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Unteren Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband ausgestellt. Die Baumaßnahmen müssen im Einzelnen vor der Ausführung mit den Denkmalbehörden abgestimmt und dann entsprechend ausgeführt werden.
Die steuerliche Bescheinigung kommt nur für solche Baudenkmäler in Betracht, die nach steuerlichen Grundsätzen ein Gebäude oder Teil eines Gebäudes sind. Diese Voraussetzungen liegen z.B. bei Grabkreuzen, Wegekreuzen, Bildstöcken oder Resten einer Stadtmauer nicht vor. (§ 40 SchG NRW).
Das Land hat bedauerlicherweise die Vergabe von Förderungsmitteln deutlich eingeschränkt. Dennoch kann jeder Eigentümer einen Antrag auf Bezuschussung bei der Stadt Telgte stellen. Sollte die Stadt Telgte zukünftig Haushaltsmittel erhalten, werden diese Gelder anteilig auf die beantragten Maßnahmen pro Jahr aufgeteilt, wobei eine Kostenbeteiligung des Eigentümers in jedem Fall erforderlich ist.
Der Kreis Warendorf setzt sich mit einer „Rettungsaktion Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Warendorf“ für den Erhalt der unter Schutz gestellten Denkmäler für Privateigentümer ein. Grundsätzlich ist eine Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Warendorf möglich, wenn das Objekt Privateigentum ist und unter Denkmalschutz steht. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl aller eingereichten Anträge. Eine Kostenbeteiligung des Eigentümers ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich.
Das Westfälische Amt für Denkmalpflege kann Mittel für besondere denkmalpflegerische Maßnahmen bereitstellen. Dabei handelt es sich um eine Anteilförderung. Es können nur Mehrkosten bezuschusst werden, die durch Auflagen der Denkmalbehörden entstehen.
Aus dem Denkmalschutzgesetz lassen sich allerdings grundsätzlich keine rechtlichen Ansprüche der Privateigentümer der unter Schutz gestellten Denkmäler auf Fördermittel bzw. Zuschüsse herleiten. Die Bewilligungsbehörden entscheiden im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
Hinweis:
Das Land NRW informiert mit der Broschüre „Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer“ umfassend über die Möglichkeiten. Diese Broschüre ist bei der Stadt Telgte kostenlos erhältlich. Hier finden Sie diese und weiterführende Informationen online.
Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter dem Titel „Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen – Gesetz, Organisation, Verfahren“ eine umfangreiche allgemeine Broschüre herausgegeben.