Bodenordnung
Man unterscheidet zwischen Bodenordnung im ländlichen und Bodenordnung im städtischen Raum. Erstere wird als Flurbereinigung bzw. Flurneuordnung (gesetzliche Grundlage: Flurbereinigungsgesetz), letztere als Umlegung (gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch) bezeichnet.
Vorrangiges Ziel der Flurbereinigung ist es, land- und forstwirtschaftliche Flächen neu zu ordnen. Kleinere, meist verstreut liegende Flächen verschiedener beteiligter Grundstückseigentümer (zersplitterter Grundbesitz) werden zu größeren und damit effektiver nutzbaren Flächen zusammengefasst.
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Bei der Umlegung geht es vorrangig darum, bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Kreis Warendorf oder bei uns.