Vergabe von Grundstücksbezeichnungen (Hausnummern)
Nach Erteilung einer Baugenehmigung oder nach Durchführung eines Freistellungsverfahrens wird für ein neues Gebäude von der Stadt Telgte eine neue Grundstücksbezeichnung (Hausnummer) festgesetzt.
Der/die Bauherr/in erhält eine schriftliche Mitteilung über die neue Grundstücksbezeichnung.