Kleiner Bauleitfaden
In der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kommen für die Errichtung, Änderung, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen, je nach Art des Vorhabens, verschiedene Baugenehmigungsverfahren zur Anwendung.
Das Gesetz unterscheidet nach genehmigungsfreien und genehmigungsbedürftigen Vorhaben.
Zusätzlich müssen evtl. bestimmte Vorgaben (z.B. Gestaltungssatzungen, Denkmalschutz usw.) oder die Festsetzungen eines Bebauungsplans berücksichtigt werden.
Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie Ihr Vorhaben realisieren, beim Kreis Warendorf als zuständige Baugenehmigungsbehörde oder bei uns.