Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Stadt, insbesondere mit ihren natürlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Strukturen. Stadtplanung soll eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde sicher stellen, dabei die raumbezogenen Anforderungen unterschiedlichster Lebensbereiche miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Sie erarbeitet und optimiert Planungsziele und –konzepte. Zugleich ist die Stadtplanung jedoch der gerechten Abwägung öffentlicher und privater Belange verpflichtet mit dem Ziel, Konflikte zu vermeiden oder zu minimieren. Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung – im Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen – im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit und steuert die raumbezogene Infrastrukturentwicklung in der Stadt.
Im Baugesetzbuch (BauGB) sind die Rahmenbedingungen für stadtplanerische Prozesse geregelt. Um erfolgreich diese komplexen Planungen umsetzen zu können, bedarf es jedoch zunehmend einer breiten Beteiligung der Bürgerschaft. Denn nur durch Information, Kommunikation und das Einbeziehen von Anregungen der Bürger kann es gelingen, ein hohes Maß an Akzeptanz zu erreichen.
Die Stadtplanung erarbeitet nachhaltige Entwicklungskonzepte, die nach einem Planungsprozess unter Berücksichtigung und Abwägung öffentlicher und privater Belange in verbindliche oder informelle Planwerke münden.