Denkmäler sind „Sachen“, in der Regel Gebäude, Bildstöcke, Wegekreuze, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Es gibt verschiedene Arten von Denkmälern: Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Naturdenkmäler. Sie sind Zeugnisse, die uns das Leben und die kulturellen Zusammenhänge der Menschen einer vergangenen Zeit aufzeigen. Deshalb sind die noch vorhandenen originalen Bestandteile sehr wichtige Elemente, die geschützt und gepflegt werden müssen, auch wenn sie durch Ergänzungen im Laufe der Zeit ihr eigentliches Gesicht verändert haben.
Die „Untere Denkmalbehörde“
Jede Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen besitzt per Gesetz den Status einer „Unteren Denkmalbehörde“. Denkmäler sind für die Geschichte, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung. Ob dies der Fall ist, wird in der Regel von Fachleuten geprüft und festgestellt, damit die Objekte unter Denkmalschutz gestellt, gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, Denkmäler in Denkmallisten einzutragen. Erst mit der Eintragung handelt es sich um ein Denkmal und unterliegt dem Denkmalschutzgesetz.
Um das historische Erbe sichtbar zu machen, können eingetragene Baudenkmäler mit der nordrhein-westfälischen Denkmalplakette versehen werden, die für Eigentümer kostenlos bei der Stadt Telgte erhältlich ist.
Eigentümer, die ihr Denkmal instand setzen wollen, müssen sich erst an die Untere Denkmalbehörde wenden. Von dieser bekommen die Eigentümer dann in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine „denkmalrechtliche Erlaubnis“. Erst wenn diese denkmalrechtliche Erlaubnis dem Eigentümer vorliegt, darf er mit den Arbeiten beginnen.