Geburt
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Claudia Krüger | 02504 13222 | ![]() |
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Frau Henrike Elpermann | 02504 13223 | ![]() |
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Für allgemeine Informationen besuchen Sie bitte die Seiten unseres Standesamtes.
Unterlagen, die für die Beurkundung benötigt werden:
Wenn in Telgte eine Geburt eintritt, wird zur Beurkundung der Geburt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.
…wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Eheschließung der Eltern in Deutschland: Stammbuch incl. Heirats- bzw. Eheurkunde
- Eheschließung der Eltern im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung oder internationale Heiratsurkunde.
…wenn die Mutter ledig ist:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus ihrem Geburtenregister.
…wenn die Mutter geschieden ist:
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder
- Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil.
…wenn die Mutter verwitwet ist:
- Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, zu welcher die Mutter ihre Zustimmung geben muss. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können sowohl vor als auch nach der Geburt beim Standesamt oder beim Kreisjugendamt Warendorf beurkundet werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Mutter werden dann folgende Unterlagen des Vaters für die Geburtsbeurkundung benötigt:
…wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters und
- Vaterschaftsanerkennung
- Evtl.: Bescheinigung über gemeinsames Sorgerecht.
…wenn die Vaterschaft nach der Geburt beim Standesamt anerkannt werden soll:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters
- Personalausweis oder Reisepass der Kindeseltern.
Für die nachgeburtliche Vaterschaftsanerkennung reicht es, wenn ein Elternteil die nötigen Unterlagen einreicht. Es wird dann ein Termin für die Vaterschaftsanerkennung vereinbart, an dem beide Elternteile teilnehmen müssen.
Tipp:
Die anfallenden Gebühren können Sie per EC-Kartenzahlung entrichten.