Umgebungslärmrichtlinie
Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen differenziert zu analysieren und Aktionspläne aufzustellen, wie die hohen Lärmbelastungen reduziert werden können.
In den Ballungsräumen von Nordrhein-Westfalen sind zum Teil komplexe, durch Verkehr, Industrie und Gewerbe verursachte, Lärmbelastungssituationen anzutreffen.
Zur Ermittlung des Umgebungslärmes sind in einer 1. Stufe Lärmkarten für stärker belastete Gebiete zu erstellen. Hierunter fallen Ballungsräume mit über 250.000 Einwohnern und Hauptverkehrstraßen mit über sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Die B 51 im Bereich der Umgehung von Telgte ist somit aufgrund der Verkehrsbelastung in die Lärmkarten mit aufgenommen.
Die Stadt Telgte hat hierzu einen Aktionsplan für diesen Bereich aufgestellt.
Nähere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie erhalten Sie unter www.umgebungslaerm.nrw.de.
Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen differenziert zu analysieren und Aktionspläne aufzustellen, wie die hohen Lärmbelastungen reduziert werden können.
In den Ballungsräumen von Nordrhein-Westfalen sind zum Teil komplexe, durch Verkehr, Industrie und Gewerbe verursachte, Lärmbelastungssituationen anzutreffen.
Zur Ermittlung des Umgebungslärmes sind in einer 1. Stufe Lärmkarten für stärker belastete Gebiete zu erstellen. Hierunter fallen Ballungsräume mit über 250.000 Einwohnern und Hauptverkehrstraßen mit über sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Die B 51 im Bereich der Umgehung von Telgte ist somit aufgrund der Verkehrsbelastung in die Lärmkarten mit aufgenommen.
Die Stadt Telgte hat hierzu einen Aktionsplan für diesen Bereich aufgestellt.
Nähere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie erhalten Sie unter www.umgebungslaerm.nrw.de.



