Feinstaubrichtlinie
Es war das Umweltthema des Jahres 2005. Der Feinstaub und seine Folgen.
Grund für das plötzliche öffentliche Interesse am Thema war die Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union, in welchem die neu festgesetzten Grenzwerte für Feinstaub europaweit eingehalten werden sollten.
Mit der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualitätsüberwachung wurden Grenz- oder Zielwerte zur Verbesserung der Luftqualität in Europa festgelegt. Zieljahre der neuen Werte sind die Jahre 2005 und 2010. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte im Jahr 2002 (BundesimissionsschutzGesetz BImSchG)
Ab dem Frühjahr 2010 gelten jedoch strengere Regeln zum Schutz der Bürger vor Feinstaub. Vertreter der 27 EU-Staaten verabschiedeten endgültig eine neue Richtlinie, wonach erstmals auch für Kleinstpartikel in der Luft ein Grenzwert eingeführt wird.
Die Feinstaubrichtlinie schreibt eine Tageshöchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter vor, die an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Im Jahresmittel soll die Belastung höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen.
In Großstädten können diese Vorgaben an Hauptverkehrsstraßen leider nicht eingehalten werden. Darum werden dort oft Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Fahrzeuge bestimmter Abgasklassen fahren dürfen.
In Telgte werden zur Zeit die Grenzwerte eingehalten, so dass kein Aktionsplan erstellt werden muss.
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie hier.
Es war das Umweltthema des Jahres 2005. Der Feinstaub und seine Folgen.
Grund für das plötzliche öffentliche Interesse am Thema war die Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union, in welchem die neu festgesetzten Grenzwerte für Feinstaub europaweit eingehalten werden sollten.
Mit der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualitätsüberwachung wurden Grenz- oder Zielwerte zur Verbesserung der Luftqualität in Europa festgelegt. Zieljahre der neuen Werte sind die Jahre 2005 und 2010. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte im Jahr 2002 (BundesimissionsschutzGesetz BImSchG)
Ab dem Frühjahr 2010 gelten jedoch strengere Regeln zum Schutz der Bürger vor Feinstaub. Vertreter der 27 EU-Staaten verabschiedeten endgültig eine neue Richtlinie, wonach erstmals auch für Kleinstpartikel in der Luft ein Grenzwert eingeführt wird.
Die Feinstaubrichtlinie schreibt eine Tageshöchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter vor, die an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Im Jahresmittel soll die Belastung höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen.
In Großstädten können diese Vorgaben an Hauptverkehrsstraßen leider nicht eingehalten werden. Darum werden dort oft Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Fahrzeuge bestimmter Abgasklassen fahren dürfen.
In Telgte werden zur Zeit die Grenzwerte eingehalten, so dass kein Aktionsplan erstellt werden muss.
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