Grundstücksangelegenheiten
An- und Verkauf, Tausch und Dienstbarkeiten
Das Liegenschaftsamt der Stadt Telgte kauft, verkauft und tauscht Grundstücke. Zum Kauf angeboten werden hauptsächlich städtische Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Telgte Süd-Ost“ sowie Gewerbeflächen im „Gewerbepark Kiebitzpohl“ und im Erweiterungsgebiet „Kiebitzpohl-West“. Darüber hinaus ist das Liegenschaftsamt Ansprechpartner für notwendige Grundstücksbelastungen städtischer Grundstücke (Dienstbarkeiten, grundbuchliche Sicherungen) sowie für die Vergabe von Erbbaugrundstücken.
Neben Wohnbau- und Gewerbegrundstücken können auch kleinere, nicht selbstständig bebaubare städtische Flächen, sogenannte „Splißparzellen“, die in den Wohnbaugebieten oder im Außenbereich liegen, grundsätzlich erworben werden. Das Liegenschaftsamt prüft auf Anfrage oder Antrag, ob diese Flächen für weitere städtebauliche Entwicklungen benötigt werden oder entbehrlich sind.
Die Vermarktung der städtischen Gewerbeflächen erfolgt durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Telgte...mehr
Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen
Die sich im Eigentum der Stadt Telgte befindlichen landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünflächen werden bis zu ihrer weiteren endgültigen Zweckbestimmung als Nutzflächen verpachtet. Aktuelle Angebote – sofern vorhanden – finden Sie hier.
Städtische Grünflächen
Dem Grünflächenamt der Stadt Telgte obliegt die Verwaltung und Betreuung der städtischen Grün- und Ausgleichsflächen.
Eine Inanspruchnahme der Flächen durch den Bürger bedarf wie bei allen Nutzungen von Fremdeigentum der Erlaubnis durch den Eigentümer, in diesem Fall der Stadt Telgte.
Sie möchten städtische Grünflächen privat nutzen und pflegen ?
Das Grünflächenamt freut sich auf Ihre Anfragen oder Anträge und bespricht mit Ihnen Art und Umfang der Nutzung und Pflege.
An- und Verkauf, Tausch und Dienstbarkeiten
Das Liegenschaftsamt der Stadt Telgte kauft, verkauft und tauscht Grundstücke. Zum Kauf angeboten werden hauptsächlich städtische Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Telgte Süd-Ost“ sowie Gewerbeflächen im „Gewerbepark Kiebitzpohl“ und im Erweiterungsgebiet „Kiebitzpohl-West“. Darüber hinaus ist das Liegenschaftsamt Ansprechpartner für notwendige Grundstücksbelastungen städtischer Grundstücke (Dienstbarkeiten, grundbuchliche Sicherungen) sowie für die Vergabe von Erbbaugrundstücken.
Neben Wohnbau- und Gewerbegrundstücken können auch kleinere, nicht selbstständig bebaubare städtische Flächen, sogenannte „Splißparzellen“, die in den Wohnbaugebieten oder im Außenbereich liegen, grundsätzlich erworben werden. Das Liegenschaftsamt prüft auf Anfrage oder Antrag, ob diese Flächen für weitere städtebauliche Entwicklungen benötigt werden oder entbehrlich sind.
Die Vermarktung der städtischen Gewerbeflächen erfolgt durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Telgte...mehr
Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen
Die sich im Eigentum der Stadt Telgte befindlichen landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünflächen werden bis zu ihrer weiteren endgültigen Zweckbestimmung als Nutzflächen verpachtet. Aktuelle Angebote – sofern vorhanden – finden Sie hier.
Städtische Grünflächen
Dem Grünflächenamt der Stadt Telgte obliegt die Verwaltung und Betreuung der städtischen Grün- und Ausgleichsflächen.
Eine Inanspruchnahme der Flächen durch den Bürger bedarf wie bei allen Nutzungen von Fremdeigentum der Erlaubnis durch den Eigentümer, in diesem Fall der Stadt Telgte.
Sie möchten städtische Grünflächen privat nutzen und pflegen ?
Das Grünflächenamt freut sich auf Ihre Anfragen oder Anträge und bespricht mit Ihnen Art und Umfang der Nutzung und Pflege.



